MID-Richtlinie

Die Europäische Messgeräterichtlinie gilt seit dem 30. Oktober 2006 und muss von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angewendet werden. Damit gehen einige Änderungen im Umgang mit der Eichung von Wärme- und Wasserzählern einher.

Die wichtigsten Fragen zur MID-Richtlinie

Die Abkürzung „MID“ steht für "Measurement Instruments Directive", zu Deutsch: "Messgeräterichtlinie".

Die MID ist als Richtlinie 2004/22/EG erstmalig am 31.10.2006 in Kraft getreten. Ab dem 20.04.2016 wird sie von der überarbeiteten Fassung 2014/32/EU abgelöst. Ab dem 31.10.2016 dürfen nur noch MID-konforme Geräte eingebaut werden.

Die MID betrifft insgesamt 10 Messgerätearten im geschäftlichen Verkehr, u. a. Gas-, Wasser- und Wärmezähler. Sie regelt den kompletten Herstellungsprozess – von der Entwicklung und Fertigung über die Endprüfung bis hin zum Inverkehrbringen und zur Inbetriebnahme. Dazu enthält sie detaillierte allgemeine und gerätespezifische Leistungsanforderungen, die von den Herstellern erfüllt werden müssen. Die Einhaltung der Anforderungen wird von benannten Stellen, z. B. der PTB, kontinuierlich überwacht. Aufgrund dieser Regularien werden Zähler nun "konformitätserklärt", statt "geeicht".

Die MID soll Handelshindernisse abbauen bzw. verhindern. Durch einheitliche Qualitätsstandards bei eichpflichtigen Messgeräten wird eine gemeinsame technische Basis (z. B.: EN 1434, EN 14154) geschaffen. Die MID dient hierbei als EU-weite Regelung der Marktüberwachung.

Mit der MID müssen alle Messgeräte neu zugelassen werden, und es ändern sich metrologische Werte (teilweise), Bezeichnungen und Beschriftungen. Bis zum 30.10.2016 gilt allerdings eine Übergangsfrist, in der Messgeräte noch mit den bisherigen nationalen Zulassungen (z. B. EWG) in Verkehr gebracht, in Betrieb genommen und für die volle Eichfrist verwendet werden dürfen. Danach dürfen nur noch Geräte mit MID-Zulassung in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden.

Wasserzähler werden nur noch als komplette Messgeräte zugelassen, d. h. inklusive Einbaustellen (Anschlussstücke).

Neue Einbaustellen (Anschlussstücke) müssen gekennzeichnet werden. Für bestehende Messstellen gilt Bestandsschutz.

Adapter für Messkapsel-Anschlussstücke sind nicht mehr zulässig.

Wärmezähler werden nur noch als komplette Messgeräte zugelassen, d. h. inklusive Tauchhülsen und Einbaustellen (Anschlussstücke).

Tauchhülsen und neue Einbaustellen (Anschlussstücke) müssen gekennzeichnet werden. Für bestehende Messstellen gilt Bestandsschutz.

Adapter für Messkapsel-Anschlussstücke sind nicht mehr zulässig.

Wenn ein kombinierter Wärme/Kältezähler MID konformitätserklärt ist, benötigt dieser Zähler aufgrund der geltenden Gesetzeslage zusätzlich noch eine nationale Kälteeichung. Dies bedeutet, dass der Zähler vor dem Einbau in einer akkreditierten Eichstelle zusätzlich zur MID kältegeeicht werden muss.