Ausfüllhilfe
Selbstablesung
Sie bekommen entweder von unserem Ableser vor Ort oder per Post ein Formular zur Selbstablesung zugesendet. Die Ablesewerte können ONLINE über www.zaehlerablesen.at/web übermittelt werden. Ebenso können Sie die Ablesewerte per Post zürcksenden. Unsere Adresse finden Sie im Briefkopf.
Falls Sie Hilfe bei bei der Selbstablesung benötigen, können Sie hier eineAusfüllhilfe downloaden.
FAQ
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung eine gesetzliche Änderung verabschiedet. Die Änderung des Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) betrifft Wohnungen, welche aufgrund von Corona-Auflagen von unserem Fachpersonal nicht betreten werden können. Die Regierungsvorlage zur Änderung des HeizKG sieht hier vor, den betreffenden NutzerInnen eine Selbstablesung zu ermöglichen. Wird von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht, dann lässt das HeizKG eine Hochrechnung von mehr als 25 %, gemessen an der beheizbaren Nutzfläche, als Hochrechnung zu. Die gesetzliche Änderung gilt bis zum 31.12.2020.
Sind am Ablesegerät zwei Röhrchen sichtbar, so lesen Sie bitte das rechte Röhrchen ab. Die Skala befindet sich links vom Röhrchen (zwischen den beiden Röhrchen). Sehen Sie hierzu auch die bebilderte Ausfüllhilfe.
Bei der kommenden Ablesung findet kein Röhrchentausch statt. Der Röhrchentausch wird im nächsten Jahr wieder wie gewohnt vom Ablesepersonal durchgeführt. In diesem Zuge wird der Verbrauch von 2 Jahren abgelesen, wobei der Verbrauch der Selbstablesung inklusive Leerverdunstung in Abzug gebracht wird. Das ergibt den aktuellen Jahresverbrauch.
Wenn Sie das Formular befüllt haben, benötigen wir keine zusätzlichen Fotos! Sollten Sie dennoch Fotos übermitteln, bitten wir Sie diese lesbar bei dem jeweiligen Gerät über www.zaehlerablesen.at hochzuladen.
Bitte klicken Sie auf folgenden Link: https://selbstablesung.thermomatic.at/
Es findet eine Plausibilitätsprüfung statt. Sollten die Werte unplausibel erscheinen, werden Sie darauf hingewiesen. Wir können jedoch nur eine Rückmeldung geben, wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben (E-Mail, Telefonnummer). Die endgültige Plausibilitätsprüfung erfolgt im Zuge der Abrechnungsdienstleistung.
Wenn keine Ablesewerte übermittelt werden, findet eine Hochrechnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen statt. Bitte achten Sie daher auf eine rechtzeitige Übermittlung Ihrer Verbrauchswerte.