Wasserverbrauch präzise erfassen – mit Wasserzählern von Techem

Die Wasserzähler von Techem ermitteln den Verbrauch in Ihren Immobilien zuverlässig. Wir bieten die passende Lösung für Ihre Liegenschaft. Profitieren Sie zudem von unserem praktischen Rundum-Service. Wir entlasten Sie gerne!

Unsere Funk-Wasserzähler für viele Einbauvarianten

Unsere Wasserzähler sind echte Allrounder, die in nahezu jeder Einbausituation Ihren Platz finden.

Welche Arten von Wasserzählern gibt es bei Techem?

Techem bietet Ihnen Wasserzähler für verschiedenste Verwendungsbereiche: vom Wohnungswasserzähler bis zum Hauswasserzähler für große Durchflussmengen. Unterputz-, Aufputz- oder Ventilzählermontage – wir haben für viele Montagesituationen die passende Lösung. Unsere Wasserzähler sind per Funk fernablesbar und ermöglichen daher die Ablesung ohne Betreten der Wohnungen.

Wir bieten Ihnen:

  • Funk-Wasserzähler mit ausgereifter Einstrahltechnik 
  • Funk-Messkapsel-Wasserzähler mit präziser Mehrstrahltechnik
  • Ventilzähler und Wanne-/Brausezähler zur komfortablen Nachrüstung von Wohnungen 
  • T-Stück-Wasserzähler für den Austausch von Warmwasserkostenverteilern 
  • Funk-Messkapsel-Wasserzähler zum Austausch von Fremdfabrikaten 

Sprechen Sie uns an! Gemeinsam finden wir die passenden Wasserzähler für Ihre Immobilie.

 

Mieten oder kaufen Sie Ihre Wasserzähler von Techem

Techem stellt Ihnen die passenden Kalt- und Warmwasserzähler für Ihre Immobilie zum Mieten oder Kaufen zur Verfügung. Dabei decken wir nahezu alle Einbauvarianten für Wohnungswasserzähler ab: Egal ob Unterputz-, Aufputz- oder Ventilzählermontage – wir finden die passenden Techem Wasserzähler für Ihre Liegenschaft. Sprechen Sie uns einfach an!

An alles gedacht: Techem Service für Ihre Kalt- und Warmwasserzähler

Unsere qualifizierten Fachkräfte kümmern sich um Montage und Instandhaltung der Wasserzähler. 

Profitieren Sie zudem von unserem umfassenden Geräteservice: Im Rahmen des Servicevertrags überwachen wir die Verwendungsfristen der Zähler gemäß Maß- und Eichgesetz (MEG) zuverlässig und tauschen sie rechtzeitig vor dem Ablauf der Eichfrist aus. 

 

Die verbrauchsabhängige Wasserkostenabrechnung 

Wasserzähler in den einzelnen Wohnungen erfassen den Verbrauch präzise – so zahlen alle nur das, was sie wirklich verbrauchen. Und Wassersparen lohnt sich für Ihre Bewohnerinnen und Bewohner. Das freut die Umwelt und den Geldbeutel.

 

Wasserverbrauch erfassen mit Techem – Ihre Vorteile

Die Techem Funkgeräte sorgen für eine reibungslose Erfassung und Ablesung des Wasserverbrauchs in Ihrer Immobilie. So profitieren Vermieter und Bewohner dank unserer langjährigen Expertise.

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Rundum-Service für Ihre Wasserzähler

Planung, Montage und Instandhaltung: Wir erledigen das gern für Sie.

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Die passende Lösung für Ihre Liegenschaft

Wir bieten die passende Lösung für fast jede Montagesituation: Unterputz-, Aufputz- oder Ventilzählermontage.

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Vorbereitet auf EED-Vorgaben – ohne Aufwand

Die Energieeffizienz-Richtlinie macht die Fernauslesung von Wasserzählern zum Standard. Gut, dass unsere Technologien EED-konform sind.

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Keinen Ablesetermin mehr verpassen

Die Ablesung erfolgt per Funk ohne Betreten Ihrer Wohnung – ein Termin und Ihre Anwesenheit zur Ablesung sind damit nicht mehr nötig.

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Abrechnung nach Verbrauch möglich

Dank unserer präzisen Wasserzähler in allen Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses erhalten alle Bewohnerinnen und Bewohner eine faire Wasserabrechnung.

Haben Sie Fragen? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

Unser kompetentes Fachpersonal berät Sie gerne.

Alles Wissenswerte rund um die Wasserzähler in den FAQ

Der Name verweist bereits auf die Funktion eines Wasserzählers: Er misst, wie viel Wasser in einem Haushalt oder einem anderen Bereich verbraucht wird. Auf Basis der Messwerte der Wasserzähler erstellt das jeweilige Versorgungsunternehmen die Wasserabrechnung. Umgangssprachlich wird der Wasserzähler oft auch als Wasseruhr bezeichnet.

Wasserzähler werden in den jeweiligen Warm- bzw. Kaltwasserzulauf einer Wohnung oder vor einer Zapfstelle eingebaut. Das Wasser fließt durch den Wasserzähler und bewegt dabei ein Flügelrad. Die Drehung des Flügelrades treibt das Zählwerk an, welches mit Zahlenrollen oder Zeigern den Wasserverbrauch in Litern und/oder Kubikmetern anzeigt. Es wird zwischen Kalt- und Warmwasserzählern unterschieden, die heute in der Regel mit integrierten elektronischen Modulen zur Funkübertragung der Verbrauchswerte ausgestattet sind. Wasserzähler unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht und müssen daher spätestens alle fünf Jahre ausgetauscht werden.

Die Eichfrist ist vom Maß- und Eichgesetz (MEG) geregelt: Für Kalt- und Warmwasserzähler beträgt sie fünf Jahre. Mit Techem versäumen Sie keine Termine, denn wir tauschen die Wasserzähler rechtzeitig für Sie aus.

Die Kosten für die Anschaffung von Wasserzählern trägt die Vermieterin oder der Vermieter. Für den Fall, dass die Wasserzähler nicht gekauft, sondern gemietet werden, sind die Kosten über die Betriebskosten umlagefähig.

Wenn eine Vermieterin oder ein Vermieter die Wasserzähler mietet, sind die Kosten über die Betriebskosten umlagefähig. 

Wasserzähler unterliegen in Österreich der gesetzlichen Eichpflicht. Die Eichfristen für verschiedene Messgeräte sind im Maß- und Eichgesetz festgelegt. Für Kalt-  und Warmwasserzähler gilt eine Eichfrist von fünf Jahren. Diese Fristen resultieren aus der Annahme, dass nach Ablauf der Eichfrist nicht mehr gewährleistet ist, dass die Geräte ausreichend genau messen. Grund dafür sind zumeist Verschleiß und Ablagerungen im Zähler. Verbrauchswerte, die von Zählern mit abgelaufener Eichfrist erfasst werden, dürfen Sie deshalb für eine Abrechnung nicht verwenden.

Die Einhaltung der Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes wird von den Mitarbeitern des BEV laufend kontrolliert. Den Organen dieser "eichpolizeilichen Revision" sind alle eichpflichtigen Gegenstände vorzuzeigen und allenfalls erforderliche Auskünfte zu erteilen.

Zuwiderhandlungen können von der Bezirksverwaltungsbehörde als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu 10.900,-- Euro bestraft werden, auch wenn es beim Versuch geblieben ist.

Allein schon wegen der Strafandrohung, vor allem aber um eine rechtskonforme Abrechnung zu gewährleisten, raten wir dringend dazu, ausschließlich geeichte Messgeräte im rechtsgeschäftlichen Verkehr zu verwenden. Sie können sich dadurch viel Ärger, negative Schlagzeilen und unnötige Kosten sparen.